Dein Weg.
Dein Führerschein.
Deine Zukunft.
In der Fahrschule Haas bieten wir die Ausbildung für alle Führerscheinklassen: B (Pkw), A (Motorrad), A1 (Leichtkraftrad), A2 (Motorrad), AM (Roller), L (Traktor), C (Lkw) und D (Bus). Wir bereiten Dich schnell, sicher und effizient auf die Fahrprüfung vor – für jede Klasse bist Du bei uns bestens aufgehoben!
Damit die Behörde Deinen Antrag bearbeiten kann, musst Du folgende Unterlagen bei uns in der Fahrschule abgeben:
- Biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- Sehtestbescheinigung vom Optiker
- Erste-Hilfe-Kurs Bescheinigung im Original über mind. 9 Unterrichtseinheiten
- Bei Ausbildungsklassen C / CE, D / DE Bescheinigung über eine (augen-) ärztliche Untersuchung
- Kopie Reisepass / Personalausweis* von Dir, wenn vorhanden auch Führerscheinkopie*
- Wenn Du minderjährig bist Kopie Personalausweis* Deiner Erziehungsberechtigten
- Bei begleitetem Fahren Kopie Führerschein* + Personalausweis* Deiner Begleitpersonen
*Vorder- und Rückseite
Die Bearbeitungszeit Deines Antrages seitens der Behörde kann bis zu 6 Wochen dauern!
Zweirad
Freiheit auf zwei Rädern
Der Motorradführerschein ist mehr als ein amtliches Dokument – er steht für Freiheit, Abenteuer und pures Fahrgefühl. Ob Landstraße, Pendelstrecke oder Wochenendausflug: Auf zwei Rädern wird jede Fahrt intensiver erlebt.
Motorräder bieten viele Vorteile: weniger Staus, leichteres Parken und oft geringere Kosten als Autos. Außerdem schafft Motorradfahren Raum zum Abschalten – oder verbindet dich mit Gleichgesinnten.
Also: Wenn Du auf der Suche nach Nervenkitzel, Freiheit und einem Hauch Rebellion bist – dann ist der Motorradführerschein genau das Richtige für Dich.
Klasse A
Voraussetzungen
- Mindestalter 24 Jahre
- 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
Was darf gefahren werden
- Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
- Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt
Ausbildungsumfang
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten (A-spezifischer Unterricht)
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Theoretische & Praktische Prüfung
Ausbildungsumfang mit Vorbesitz A1/A2 < 2 Jahre
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Ausbildungsumfang mit Vorbesitz A2 > 2 Jahre
- Aufstieg durch praktische Prüfung
- keine Sonderfahrten
- Kein Theorieunterricht
Klasse A1
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
Was darf gefahren werden
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhänger bis 750 kg oder
- Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der Kombination
- Die Klassen AM und L werden mit erteilt
Ausbildungsumfang
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten (B-Spezifischer Unterricht)
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelhei
- Davon mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltung
- Die praktische Prüfung kann auf einem Automatikfahrzeug absolviert werden
- Theoretische & Praktische Prüfung
Klasse A2
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
Was darf gefahren werden
- Zweirädrige Kfz mit max. 35 kW Leistung die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kw/kg betragen
- Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
Ausbildungsumfang
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten (A-spezifischer Unterricht)
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Theoretische & Praktische Prüfung
Ausbildungsumfang mit Vorbesitz A1/A2 < 2 Jahre
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1
Ausbildungsumfang mit Vorbesitz A1 > 2 Jahre
- Keine Sonderfahrten, es werden nur Übungsstunden absolviert
Klasse AM
Voraussetzungen
- Mindestalter 15 Jahre
Was darf gefahren werden
- Zweiräder bis 50 ccm, max. 45 km/h, max. 4 kW
- Dreiräder bis 50 ccm (Otto) bzw. 500 ccm (Diesel), max. 45 km/h, max. 4 kW, max. 2 Sitze, max. 270 kg Leergewicht
- Vierräder bis 50 ccm (Otto) bzw. 500 ccm (Diesel), max. 45 km/h, max. 6 kW (Straßen-Quads: 4 kW), max. 2 Sitze, max. 425 kg Leergewicht
Ausbildungsumfang
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten (A-spezifischer Unterricht)
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten
- Theoretische & Praktische Prüfung
Klasse MOFA
Voraussetzungen
- Mindestalter 15 Jahre
Was darf gefahren werden
- Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum
Ausbildungsumfang
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht
- 90 Minuten Fahrausbildung
- Theorieprüfung
- keine praktische Prüfung
Klasse B196
Voraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse
Was darf gefahren werden
- Leichtkrafträder bis max. 125ccm und max. 11 kW Leistung
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kw/kg betragen
- Keine Prüfung notwendig
Ausbildungsumfang
- 4 Doppelstunden A-spezifischer Theorieunterricht
- Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung
Die Klasse B196 gilt nur innerhalb Deutschlands. Die Klasse A1 wird nicht erteilt, sondern die Schlüsselzahl B196 – daher ist kein Aufstieg möglich
Auto
Mobilität, Unabhängigkeit, Lebensqualität
Ein Autoführerschein bedeutet Unabhängigkeit: Keine Abhängigkeit mehr von Fahrplänen, Eltern oder Mitfahrgelegenheiten. Du fährst flexibel zur Arbeit, Uni oder in den Urlaub – besonders wichtig in ländlichen Regionen. Auch beruflich ist der Führerschein ein Plus: Viele Jobs erfordern Mobilität. Für Einkäufe, Ausflüge oder Notfälle bietet ein Auto Sicherheit, Komfort und spart Zeit.
Kurz gesagt:
Der Autoführerschein ist ein wichtiger Schritt in Richtung Unabhängigkeit und Selbstbestimmung – und er zahlt sich ein Leben lang aus.
Klasse B
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
Was darf gefahren werden
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhänger bis 750 kg oder
- Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der Kombination
Ausbildungsumfang
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten (B-Spezifischer Unterricht)
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelhei
- Theoretische & Praktische Prüfung
Klasse B197
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
Was darf gefahren werden
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhänger bis 750 kg oder
- Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der Kombination
- Die Klassen AM und L werden mit erteilt
Ausbildungsumfang
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten (B-Spezifischer Unterricht)
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelhei
- Davon mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltung
- Die praktische Prüfung kann auf einem Automatikfahrzeug absolviert werden
- Theoretische & Praktische Prüfung
Klasse B96
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zG) über 750 kg und einem zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
Ausbildungsumfang
- 2,5 Stunden Theorieunterricht
- 3,5 Stunden praktischer Unterricht
- Mind. 1 Fahrstunde
- Keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich
- Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule kann Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eingetragen werden
Klasse BE
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden
- Kombinationen aus Kfz bis 3.500 kg zGM und Anhänger bis 3.500 kg zGM
Ausbildungsumfang
- Nur praktische Ausbildung und Prüfung
- 3 Übungsfahrten
- 2 Fahrstunden Überlandschulung
- 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Klasse 78
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
Was darf gefahren werden
- KEINE Fahrzeuge mit manueller Gangschaltung
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhänger bis 750 kg oder
- Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der Kombination
Ausbildungsumfang
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten (B-Spezifischer Unterricht)
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Theoretische & Praktische Prüfung
LKW
Karriere mit Aussicht
Ein LKW-Führerschein bringt Dich in eine krisensichere Branche mit hoher Nachfrage. Ob Lebensmittel, Technik oder Baustoffe – ohne LKW-Fahrer läuft nichts. Der Führerschein eröffnet Dir vielfältige Einsatzmöglichkeiten: Fernverkehr, Nahverkehr, Logistik oder Spezialtransporte.
LKW-Fahren bedeutet auch: unterwegs sein, Abwechslung, Eigenverantwortung und technisches Know-how. Du arbeitest selbstständig, siehst viel vom Land und leistest einen wichtigen Beitrag zur Versorgung.
Und das Beste: Der Beruf des LKW-Fahrers wird geschätzt – wer ihn ausübt, leistet einen wichtigen Beitrag für uns alle.
Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
Klasse C
Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden
- Kraftfahrzeuge bis 7.500 kg zGM
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhängerregelung: zGM bis max. 750 kg
- Die Klasse C1 wird miterteilt
Ausbildungsumfang
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten (LKW-spezifischer Unterricht)
- Theoretische & praktische Prüfung
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C1
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei C/CE zusammen
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 3 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Klasse C1
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B
Was darf gefahren werden
- Kraftfahrzeuge mit einer zGM von 3.500 kg bis 7.500 kg
- Anhängerregelung: zul. Gesamtgewicht nicht über 750 kg
- 8 Personen plus Fahrer
Ausbildungsumfang
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten (LKW-spezifischer Unterricht)
- Anzahl Fahrstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Theoretische & praktische Prüfung
Klasse C1E
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse C1
Was darf gefahren werden
- Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg und Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg
- Das zulässige Gesamtgewicht beträgt in beiden Fällen 12.000 kg
- Die Klasse BE wird miterteilt
Ausbildungsumfang
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Klasse CE
Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse C
Was darf gefahren werden
- Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg zGM
- Anhängerregelung: zGM über 750 kg
- Die Klassen BE, C1E und T werden miterteilt
Ausbildungsumfang
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten (LKW-spezifischer Unterricht)
- Theoretische & praktische Prüfung
Praktische Ausbildung bei Erweiterung von C auf CE
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 3 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Bus
Mobilität, Unabhängigkeit, Lebensqualität
Ein Busführerschein bedeutet neue Chancen: Du wirst mobil im Beruf, unabhängig von Schreibtischjobs und sicherst Dir einen krisensicheren Arbeitsplatz. Ob Linien-, Schul- oder Reisebus – Du bringst Menschen zuverlässig ans Ziel und hast dabei jeden Tag Abwechslung.
Gerade in Städten und ländlichen Regionen sind Busfahrer unverzichtbar. Mit dem Führerschein der Klasse D eröffnest du dir berufliche Perspektiven, steigst in systemrelevante Jobs ein und leistest einen Beitrag zur umweltfreundlichen Mobilität.
Kurz gesagt:
Der Busführerschein ist dein Weg zu einem zukunftssicheren Beruf mit Verantwortung, Flexibilität und echten Perspektiven.
Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
Klasse D
Voraussetzungen
- Mindestalter 24 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden
- Kraftomnibusse für mehr als 8 Personen (exkl. Fahrer)
- Es darf ein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg gezogen werden
Ausbildungsumfang
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 18 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten (D-spezifischer Unterricht)
- Theoretische & praktische Prüfung
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B / C1 < 2 Jahre
- 45 Übungsstunden á 45 Minuten
- 22 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 14 Fahrstunden auf Autobahnen
- 8 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B / C1 > 2 Jahre
- 33 Übungsstunden á 45 Minuten
- 12 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 8 Fahrstunden auf Autobahnen
- 5 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse C < 2 Jahre
- 14 Übungsstunden á 45 Minuten
- 16 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 8 Fahrstunden auf Autobahnen
- 6 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse C > 2 Jahre
- 7 Übungsstunden á 45 Minuten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse D1
- 20 Übungsstunden á 45 Minuten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 5 Fahrstunden auf Autobahnen
- 5 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Klasse D1
Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden
- Kraftomnibusse für max. 16 Personen (exkl. Fahrer) und einer maximalen Länge von 8 Metern
- Es darf ein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg gezogen werden
Ausbildungsumfang
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 18 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten (D-spezifischer Unterricht)
- Theoretische & praktische Prüfung
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B / C1 < 2 Jahre
- 41 Übungsstunden á 45 Minuten
- 19 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 12 Fahrstunden auf Autobahnen
- 7 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B / C1 > 2 Jahre
- 16 Übungsstunden á 45 Minuten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 4 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse C y< 2 Jahre
- 8 Übungsstunden á 45 Minuten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 4 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse C > 2 Jahre
- 6 Übungsstunden á 45 Minuten
- 4 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 2 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Klasse DE
Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klassen B und D
Was darf gefahren werden
- Kraftomnibusse der Klasse D mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
- Die Klasse D1E wird miterteilt
Ausbildungsumfang
- 4 Übungsstunden á 45 Minuten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Traktor
Starke Maschinen, große Verantwortung
Ein Traktorführerschein ist mehr als nur eine Fahrerlaubnis – er eröffnet Dir den Zugang zur modernen Landwirtschaft und großen Maschinen. Ob auf dem Hof, im Weinbau, Wald oder Kommunaleinsatz: Du übernimmst Verantwortung und gestaltest aktiv mit.
Gerade auf dem Land ist er oft der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Früh mithelfen, Transporte fahren, Erfahrungen sammeln – das bringt Vorteile in der Agrarwirtschaft, im Gartenbau oder bei Kommunen.
Kurz gesagt: Wer den Traktorführerschein macht, verbindet Technik, Natur und Praxis – und wird Teil einer Branche, die die Zukunft unserer Ernährung und Umwelt mitgestaltet.
Klasse L
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
Was darf gefahren werden
- Gabelstapler bis 25 km/h
- Zugmaschinen bis 40 km/h, mit zwei zulassungsfreien Anhängern bis 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
- Selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h
- Mofas bis 25 km/h
- Flurförderzeuge
Ausbildungsumfang
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten (T-spezifischer Unterricht)
- Nur Theorieprüfung
- Keine Fahrstunden & keine praktische Prüfung nötig
Klasse T
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
- Mindestalter 18 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 60 km/h
Was darf gefahren werden
- Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis 40 km/h (von 16 bis 18 Jahren) oder bis 60 km/h (über 18 Jahre)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen für Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt max. 40 km/h; ein Anhänger erlaubt (z. B. Mähdrescher, Häcksler, Rüben- und Kartoffelvollernter, Bagger, Raupen).
- Unimog (zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke) bis 40 km/h (16-18 Jahre), über 18 Jahre bis 60 km/h
- Gabelstapler bis 25 km/h
- Mofas bis 25 km/h
- Die Klassen AM und L werden miterteilt
Ausbildungsumfang
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten (T-spezifischer Unterricht)
- Anzahl Übungsstunden abhängig von Fertigkeiten
- Theoretische & praktische Prüfung
Berufskraftfahrer – Ein Beruf mit Zukunft!
Die Fahrschule Haas ist ein zertifiziertes Weiterbildungsunternehmen und pflegt deine Weiterbildung direkt im „Berufskraftfahrer-Qualifikations-Register“ (BQR) des KBA ein. So gehen keine Nachweise verloren, und die Behörde prüft die Vollständigkeit der 35 Stunden bei der Antragstellung des FQN. Die Weiterbildung kann in Kitzingen bei uns erfolgen, und es ist möglich, verschiedene Themen bei unterschiedlichen Anbietern zu absolvieren.